Definition
Zusätzliche arbeitgeber- oder vertraglich bedingte Zahlungen (z. B. Jahresboni, Leistungsprämien, Vertragsunterzeichnungen), die bei der Berechnung von Kindes- oder Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden.

Prinzip

Prinzip
Boni sind in die Einkommensbasis für Unterhaltsberechnungen einzubeziehen, wenn sie vorhersehbar, regelmäßig oder erheblich genug sind, um die Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten zu beeinflussen; rein einmalige, diskretionäre Zahlungen sind anders zu behandeln.

Demonstration

Demonstration
Ein Elternteil erhält jährlich einen vorhersehbaren Jahresbonus in Höhe von 10 % des Gehalts; das Gericht bildet den Durchschnitt der letzten drei Jahre und rechnet den monatlichen Anteil zum Bruttoeinkommen für die Unterhaltsberechnung hinzu.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine einmalige, diskretionäre Retentionsprämie automatisch als gesichertes Einkommen zu behandeln, ohne Wiederholungswahrscheinlichkeit oder Arbeitgeberermessensspielraum zu prüfen, was zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führt.

Konsequenz

Konsequenz
Richtig angewandt führen Boni zu einer Unterhaltsberechnung, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Zahlenden widerspiegelt und eine Unterfinanzierung des Berechtigten vermeidet.

Umkehrung

Umkehrung
Die pauschale Ausschließung aller Boni aus dem Einkommen behandelt variable Vergütung als nicht wiederkehrend und kann die verfügbaren Ressourcen für Unterhalt unterbewerten.

Abgrenzung

Abgrenzung
Schließt nicht kompensatorische Zuwendungen, Kapitalausschüttungen oder Arbeitgeberkostenerstattungen ein; gilt nur für echte Vergütungsbestandteile, die aus Arbeit oder Vertrag stammen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen der Auffassung, Boni als Erwerbseinkommen zu behandeln, und der Sichtweise, sie als gelegentliche Windfalls anzusehen; Rechtsprechung und Richter gewichten Vorhersagbarkeit und Formalität unterschiedlich.

Synthese

Synthese
Boni (Unterhalt) sind zusätzliche Vergütungen, die hinsichtlich Vorhersagbarkeit und Bedeutung geprüft und in Unterhaltsberechnungen einbezogen werden sollten, wenn sie das verfügbare Einkommen des Verpflichteten zuverlässig erhöhen.