Definition
Zusätzliche arbeitgeber- oder vertraglich bedingte Zahlungen (z. B. Jahresboni, Leistungsprämien, Vertragsunterzeichnungen), die bei der Berechnung von Kindes- oder Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden.
Prinzip
Prinzip
Boni sind in die Einkommensbasis für Unterhaltsberechnungen einzubeziehen, wenn sie vorhersehbar, regelmäßig oder erheblich genug sind, um die Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten zu beeinflussen; rein einmalige, diskretionäre Zahlungen sind anders zu behandeln.
Demonstration
Demonstration
Ein Elternteil erhält jährlich einen vorhersehbaren Jahresbonus in Höhe von 10 % des Gehalts; das Gericht bildet den Durchschnitt der letzten drei Jahre und rechnet den monatlichen Anteil zum Bruttoeinkommen für die Unterhaltsberechnung hinzu.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine einmalige, diskretionäre Retentionsprämie automatisch als gesichertes Einkommen zu behandeln, ohne Wiederholungswahrscheinlichkeit oder Arbeitgeberermessensspielraum zu prüfen, was zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führt.
Konsequenz
Konsequenz
Richtig angewandt führen Boni zu einer Unterhaltsberechnung, die die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Zahlenden widerspiegelt und eine Unterfinanzierung des Berechtigten vermeidet.
Umkehrung
Umkehrung
Die pauschale Ausschließung aller Boni aus dem Einkommen behandelt variable Vergütung als nicht wiederkehrend und kann die verfügbaren Ressourcen für Unterhalt unterbewerten.
Abgrenzung
Abgrenzung
Schließt nicht kompensatorische Zuwendungen, Kapitalausschüttungen oder Arbeitgeberkostenerstattungen ein; gilt nur für echte Vergütungsbestandteile, die aus Arbeit oder Vertrag stammen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zwischen der Auffassung, Boni als Erwerbseinkommen zu behandeln, und der Sichtweise, sie als gelegentliche Windfalls anzusehen; Rechtsprechung und Richter gewichten Vorhersagbarkeit und Formalität unterschiedlich.
Synthese
Synthese
Boni (Unterhalt) sind zusätzliche Vergütungen, die hinsichtlich Vorhersagbarkeit und Bedeutung geprüft und in Unterhaltsberechnungen einbezogen werden sollten, wenn sie das verfügbare Einkommen des Verpflichteten zuverlässig erhöhen.