Definition
Ein prozessuales Gesuch einer Partei, das Gericht darum zu ersuchen, Fragen des Ehegattenunterhalts zur Verhandlung und Terminfestsetzung anzusetzen, damit das Gericht über Anspruch, Höhe oder Dauer entscheiden kann.

Prinzip

Prinzip
Der Antrag auf Terminfestsetzung überführt streitige Unterhaltsfragen aus vorläufigen Verfahren in eine förmliche streitige Verhandlung, in der Beweise und Zeugenaussagen umstrittene Tatsachen und Rechtsfragen klären.

Demonstration

Demonstration
Ein Ehegatte reicht einen schriftlichen Antrag ein, in dem er darlegt, dass keine Einigung über Höhe und Dauer des Unterhalts erzielt wurde, und beantragt, die Sache für einen zweitägigen kammergerichtlichen Prozess anzusetzen, wodurch Zeugenlisten und Vorverfahrensoffenlegungen vorbereitet werden.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Den Antrag überwiegend zur Verzögerung vorläufiger Verpflichtungen, zur Belästigung der Gegenpartei durch wiederholte Einreichungen oder als Ersatz für die Einhaltung vorprozessualer Entdeckungs- und Vorbereitungsverpflichtungen zu verwenden.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Gewährung setzt das Gericht Termine, erlässt Vorverfahrensanordnungen und klärt den Beweisumfang; dies führt die Angelegenheit zu einer endgültigen Entscheidung über den Ehegattenunterhalt nach adversatorischer Präsentation.

Umkehrung

Umkehrung
Die Parteien können sich einigen oder eine Vereinbarung treffen, oder das Gericht kann den Antrag abweisen, wenn die Fragen noch nicht reif sind oder prozessuale Voraussetzungen fehlen, wodurch ein Prozess entfällt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Dies ist ein prozessuales Gesuch, beschränkt auf die Terminsfestlegung streitiger Fragen; es unterscheidet sich von Anträgen auf vorläufigen Unterhalt, der Zwangsvollstreckung bestehender Anordnungen oder nachgerichtlichen Abänderungsverfahren.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es kann mit einem Antrag auf vorläufigen Unterhalt oder einer Beschleunigung des Verfahrens verwechselt werden; im Unterschied dazu zielt dieser Antrag auf eine umfassende beweisrechtliche Entscheidung des Sachverhalts, nicht auf kurzfristige Abhilfe.

Synthese

Synthese
Ein prozessuales Mittel, mit dem streitige Fragen des Ehegattenunterhalts in ein förmliches Gerichtsverfahren überführt werden, damit Beweise und Argumente zu einer rechtsverbindlichen Entscheidung über Anspruch, Höhe oder Dauer führen.