Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die eine von den Parteien selbst vereinbarte Vermögensaufteilung dokumentiert und vollstreckbar macht, welche vom Gericht aufgrund der Vereinbarung der Parteien und nicht infolge eines streitigen Verfahrens erlassen wird.
Prinzip
Prinzip
Schafft eine vollstreckbare, gerichtliche Regelung auf Basis der Parteiautonomie und gegenseitigen Einigung, wobei das Gericht die Pflicht hat sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtmäßig ist, nicht durch Betrug erlangt wurde und gesetzliche Grenzen einhält.
Demonstration
Demonstration
Eheleute einigen sich auf die Aufteilung von Bankkonten, Altersvorsorge und Immobilien, reichen eine stipulierte Anordnung mit diesen Bedingungen ein, und der Richter unterzeichnet die Anordnung, wodurch die Vereinbarung als gerichtliche Anordnung durchsetzbar wird.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Das mechanische Ergehen stipulierter Anordnungen, die sittenwidrig, rechtswidrig oder ohne Prüfung Rechte Dritter beeinträchtigen, ohne die erforderlichen Abfragen oder Mitteilungen vorzunehmen.
Konsequenz
Konsequenz
Nach Erlass wird die stipulierte Anordnung zu einem verbindlichen gerichtlichen Instrument, das durch Zwangsvollstreckung, Maßregelungen wegen Missachtung (Contempt) oder andere Durchsetzungsmechanismen vollstreckbar ist; sie schließt in der Regel die erneute Streitentscheidung über dieselben Vermögensansprüche zwischen den Parteien aus.
Umkehrung
Umkehrung
Ein streitiges Urteil über die Vermögensaufteilung, das nach Beweisaufnahme und richterlicher Feststellung ergeht, ohne dass eine Parteienvereinbarung vorliegt, und das auf den richterlichen Feststellungen beruht.
Abgrenzung
Abgrenzung
Bezieht sich nur auf die vom Gericht genehmigten stipulierten Bedingungen; umfasst nicht automatisch Vermögenswerte, die nach der Anordnung erworben wurden, bindet keine Dritten und kann Gläubigerrechte nicht ohne ordnungsgemäße Verfahren beeinträchtigen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Überlappt mit Vergleichsvereinbarungen, Vollstreckungsurteilen auf Grundlage von Einigungen und mediationsgestützten Vereinbarungen; die Spannung besteht darin, ob das Papier als bloßer privater Vertrag verbleibt oder in eine eigenständige, gerichtlich durchsetzbare Anordnung transformiert wurde.
Synthese
Synthese
Ein prozessuales Instrument, mit dem Parteien eine ausgehandelte Vermögensaufteilung in eine gerichtlich durchsetzbare Anordnung überführen und so privates Einvernehmen mit staatlicher Durchsetzbarkeit verbinden, bei gerichtlicher Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Billigkeit.