Definition
Ein formeller Antrag bei Gericht, mit dem eine Partei beantragt, das gerichtlich geregelte Umgangsrecht einer anderen Person zu beenden, üblicherweise unter Darlegung von Tatsachen, die eine dauerhafte Aufhebung statt einer vorübergehenden Aussetzung rechtfertigen.

Prinzip

Prinzip
Gerichte können den Umgang aufheben, wenn die antragstellende Partei nachweist, dass weitere Kontakte dem Kindeswohl zuwiderlaufen oder gesetzliche Aufhebungsgründe (z. B. Misshandlung, anhaltende Vernachlässigung, Verlust der Rechtspersönlichkeit zur Beantragung) vorliegen; der Antrag muss verfahrens-, sach- und beweisrechtlichen Anforderungen genügen.

Demonstration

Demonstration
Ein Elternteil stellt einen Antrag auf Aufhebung des Umgangsrechts, nachdem Berichte des Jugendamts und medizinische Gutachten fortgesetzten Missbrauch während der Besuche belegen; der Antrag nennt Vorfälle, Daten, Zeugen und das beantragte entgültige Wegfallen des Umgangs.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Den Antrag zur Bestrafung geringfügiger Terminverstöße zu verwenden, die andere Partei zu schikanieren oder den Antrag in einem nicht zuständigen Gericht einzureichen.

Konsequenz

Konsequenz
Wird der Antrag stattgegeben, wird das Umgangsrecht der benannten Person aufgehoben oder in einen eingeschränkten Status überführt; die Anordnung ändert die Umgangsregelung, kann eine Neubewertung des Sorgerechts auslösen und enthält durchsetzbare Kontaktverbote.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenstück ist ein Antrag auf Begründung, Wiederherstellung oder Ausweitung von Umgangsrechten — Verfahren, die das Ziel haben, Umgang zu schaffen oder zu erweitern statt ihn zu beseitigen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich ausschließlich auf gerichtlich geregelte Umgangszeiten; er überträgt nicht die Sorge, beendet nicht die elterlichen Rechte (separate Verfahren) und ersetzt nicht ohne Weiteres einstweilige ex parte‑Maßnahmen, es sei denn, dies wird ausdrücklich beantragt und begründet.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht gegenüber temporären Aussetzungen oder beaufsichtigten Umgangsformen: Aufhebung zielt auf dauerhafte Entfernung, während Aussetzung oder Beaufsichtigung vorübergehende, sicherheitsorientierte Maßnahmen ohne vollständigen Rechtsverlust sind.

Synthese

Synthese
Der Antrag Auf Aufhebung Des Umgangsrechts ist ein verfahrensrechtlicher Antrag, der das Gericht auf der Grundlage von Beweisen und gesetzlichen Standards zum Schutz des Kindeswohls ersucht, die Besuchsrechte einer Person dauerhaft zu beenden, wobei der Richter eine eingehende Prüfung und Feststellungen vornimmt.