Definition
Ein Gerichtsbeschluss, der die zwischen den Parteien ausgehandelten Regelungen zum Ehegattenunterhalt beurkundet und vom Gericht erlassen wird, wodurch die privat getroffenen Vereinbarungen die Wirkung einer gerichtlichen Anordnung erhalten.

Prinzip

Prinzip
Parteien können vertraglich Unterhaltsregelungen treffen, die das Gericht als Beschluss übernimmt, sofern das Abkommen verfahrens- und gesetzeskonform ist und das Gericht es nicht als sittenwidrig oder gegen die öffentliche Ordnung gerichtet erachtet.

Demonstration

Demonstration
Ehepartner vereinbaren in einem Vergleich Zahlungsplan, Dauer und Höhe des Unterhalts; sie legen den Vergleich dem Gericht vor, das einen vereinbarten Beschluss über den Ehegattenunterhalt erlässt, der diese Bedingungen wiedergibt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Auf eine informelle mündliche Zusage ohne schriftliche, vom Gericht angenommene Vereinbarung zu vertrauen oder davon auszugehen, dass das Gericht automatisch jede private Vereinbarung billigen wird, ohne deren Fairness oder Rechtskonformität zu prüfen.

Konsequenz

Konsequenz
Ist der Beschluss erlassen, ist er wie jede gerichtliche Anordnung vollstreckbar; Zwangsmaßnahmen und Missachtungsverfahren stehen bei Verstößen zur Verfügung, und Änderungen erfordern in der Regel vertragliche Klauseln oder gerichtliche Gründe.

Umkehrung

Umkehrung
Ein einseitig vom Gericht nach streitiger Verhandlung erlassener Beschluss setzt den Unterhalt ohne beiderseitige Vereinbarung fest und spiegelt die unabhängige Entscheidung des Gerichts wider, nicht einen vereinbarten Kompromiss.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich nur auf die vom Gericht übernommenden, ausdrücklich vereinbarten Bedingungen; nicht übernommene Nebenabreden sind ausgeschlossen und das Gericht behält sich die Überprüfung sittenwidriger Bestimmungen vor.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Die Spannung zwischen vertraglicher Autonomie—die individuelle Gestaltung ermöglicht—und gerichtlicher Aufsicht—die Fairness und gesetzliche Grenzen wahrt—prägt die Rechtslage vereinbarter Beschlüsse.

Synthese

Synthese
Ein Vereinbarter Beschluss über Ehegattenunterhalt ist die gerichtliche Übernahme einer ausgehandelten Vereinbarung, die private Vertragsfreiheit mit gerichtlicher Vollstreckbarkeit und Kontrolle verbindet.