Definition
Ein beim Gericht eingereichter Antrag einer Partei, die bestehende Unterhaltspflicht für ein Kind zu beenden, weil ein gesetzlicher Tatbestand oder eine Bedingung eingetreten ist (z. B. Volljährigkeit, Erreichen einer Altersgrenze, Tod des Kindes, wirtschaftliche Selbständigkeit des Kindes oder Wechsel der Obsorge, der die Pflicht erlöschen lässt).

Prinzip

Prinzip
Kindesunterhalt endet nur, wenn Gesetz oder eine gerichtliche Anordnung dies vorsehen; der Antrag muss den tatsächlichen oder gesetzlichen Grund darlegen und verfahrensrechtliche Anforderungen erfüllen, damit das Gericht über die Beendigung entscheiden kann.

Demonstration

Demonstration
Ein Elternteil stellt einen Antrag mit Nachweisen, dass das betreute Kind die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat und nicht mehr zur Schule geht; der Antrag enthält Geburtsurkunde, Schulunterlagen und die einschlägige gesetzliche Regelung, um die Beendigung ab dem Geburtstag zu beantragen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Der Antrag wird einzig deshalb gestellt, weil der Zahlende vorübergehend nicht leisten kann, ohne ein Ereignis darzulegen, das die Pflicht rechtlich beendet; dadurch soll eine finanzielle Notlage fälschlich in eine Beendigungsgrundlage verwandelt werden statt eine Anpassung oder Stundung zu beantragen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Gewährung endet die Unterhaltspflicht wie im Beschluss bestimmt und künftige Zahlungen fallen weg; die Beendigung kann Auswirkungen auf die Durchsetzung von Rückständen, Krankenversicherungsansprüche und die Möglichkeit rückwirkender Ansprüche haben.

Umkehrung

Umkehrung
Ein Antrag auf Festsetzung oder Fortführung von Unterhalt: Im Gegensatz zur Beendigung zielt die Gegenbewegung darauf ab, eine Zahlungs- oder Festsetzungspflicht zu begründen, zu erhöhen oder zu erhalten, etwa wegen Vaterschaft, Obsorge oder geänderter finanzieller Verhältnisse.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich nur auf die Beendigung der laufenden Pflicht; erlöscht nicht automatisch rückständige Forderungen, sofern der Beschluss diese nicht ausdrücklich regelt, und betrifft nicht Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten; unterliegt den alters- und zahlungsrechtlichen Ausnahmen der jeweiligen Rechtsordnung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Wird manchmal mit einer Abänderung oder vorübergehenden Aussetzung verwechselt; Beendigung ist ein endgültiges Erlöschen aufgrund eines gesetzlichen Tatbestands, während die Abänderung die Höhe oder Zahlungsmodalitäten anpasst, ohne die Pflicht allein zu beenden.

Synthese

Synthese
Ein verfahrensrechtlicher Antrag, der auf einem gesetzlichen oder tatsächlichen Ereignis beruht und bei Nachweis die laufende Unterhaltspflicht in eine beendete Verpflichtung umwandelt; unterscheidet sich von vorläufigen Maßnahmen und ist durch örtliche Rechtsvorschriften und Rückstandfolgen begrenzt.