Definition
Eine Person oder ein Paar, das beabsichtigt, die/der rechtliche Eltern eines durch assistierte Reproduktion geborenen Kindes zu sein, weil es die Zeugung geplant, in Auftrag gegeben oder ihr zugestimmt hat und Elternrechte und -pflichten anstrebt.

Prinzip

Prinzip
Elternschaft kann auf vorheriger, nachweisbarer Absicht und formellen Vereinbarungen beruhen und nicht ausschließlich auf genetischer oder gestationaler Verbindung; Recht und Verträge übersetzen diese Absicht in rechtliche Elternschaft.

Demonstration

Demonstration
Ein gleichgeschlechtliches Paar lässt einen Embryo, der aus dem Ei eines Partners und fremdem Sperma erstellt wurde, von einer Leihmutter austragen; das Paar ist im Vertrag als beabsichtigte Eltern benannt und erwirkt nach der Geburt eine Elternschaftsanordnung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jeden genetischen Beitragenden oder gelegentlichen Betreuer ohne klaren, vorgeburtlich nachweisbaren Willen, Vereinbarung oder gesetzliche Anerkennung als beabsichtigten Elternteil zu behandeln.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Anerkennung erhalten die beabsichtigten Eltern rechtliche Elternschaft, Sorgerechte und -pflichten sowie Zugang zu Leistungen und Unterlagen; dies schafft Rechtssicherheit für Kind und Familie.

Umkehrung

Umkehrung
Eine Umkehr liegt vor, wenn die Absicht ignoriert wird und allein biologische oder geburtsbedingte Verbindungen Vorrang haben, sodass ein genetischer oder geborener Elternteil rechtlich anerkannt wird statt der beabsichtigten Eltern.

Abgrenzung

Abgrenzung
Der Begriff schließt anonyme Spender, Gelegenheitsbetreuer und Personen ohne nachweisbare vorgeburtliche Absicht oder rechtliche Benennung aus; die Anerkennung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Beweisanforderungen der jeweiligen Rechtsordnung ab.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen absichtsbasierter Elternschaft (Vereinbarungen und Planung) und biologiebasierter Elternschaft (genetische/gestationelle Bindungen), was zu Konflikten über Rechtezuweisung führt.

Synthese

Synthese
Ein beabsichtigter Elternteil ist eine Person oder ein Paar, dessen zuvor dokumentierte Absicht und rechtliche Vereinbarungen durch vertragliche und gesetzliche Instrumente in anerkannte Elternschaft für ein durch assistierte Reproduktion geborenes Kind überführt werden.