Definition
Ein rechtliches Verhältnis, bei dem ein Gericht eine Person oder Institution (Vormund) bestellt, um persönliche, medizinische und/oder finanzielle Entscheidungen für eine andere Person (Mündel) zu treffen, die nicht in der Lage ist, diese Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Prinzip

Prinzip
Substituierende Entscheidungsfindung unter gerichtlicher Aufsicht bei Vorliegen von Entscheidungsunfähigkeit; Anwendung des Grundsatzes des am wenigsten einschneidenden Mittels, verbunden mit treuhänderischen Pflichten, Berichts‑ und Überprüfungsanforderungen.

Demonstration

Demonstration
Ein volljähriger Mensch mit fortschreitender kognitiver Beeinträchtigung wird unter Vormundschaft gestellt; der Vormund erhält Befugnisse zur Verwaltung von Bankgeschäften und zur Einwilligung in medizinische Maßnahmen, wenn der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Vormundschaft als Standardlösung einzusetzen, ohne unterstützende Entscheidungsmodelle, Vorsorgevollmachten oder weniger einschneidende Maßnahmen zu prüfen; oder ein Vormund, der seine Befugnisse überschreitet und persönlichen Nutzen zieht.

Konsequenz

Konsequenz
Verschafft rechtliche Handlungsbefugnis zum Schutz und zur Verwaltung der Angelegenheiten des Mündels, ermöglicht Zugang zu Leistungen, bringt jedoch Kontrollpflichten, Rechteeinschränkungen und Überprüfungs‑ und Beschwerdewege mit sich.

Umkehrung

Umkehrung
Wird aufgehoben oder eingeschränkt, wenn die Entscheidungsfähigkeit wiederhergestellt ist, weniger einschneidende Regelungen möglich sind oder ein Unterstützungsmodell die Vollvormundschaft ersetzt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für Personen, bei denen rechtliche Entscheidungsunfähigkeit festgestellt wurde oder die bestimmte Entscheidungen nicht treffen können; ausgenommen sind temporäre Notfallanordnungen, freiwillige Vollmachten und die gewöhnliche elterliche Sorge über Minderjährige, sofern nicht ausdrücklich Vormundschaft angeordnet.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Erzeugt Spannungen zu verwandten Konzepten wie Betreuung/Entmündigung, Vorsorgevollmacht oder unterstützender Entscheidungsfindung, die sich durch Umfang, Freiwilligkeit und Substitutionsgrad unterscheiden.

Synthese

Synthese
Vormundschaft ist ein gerichtlich angeordnetes Regime der substitutiven Entscheidungsfindung für nicht entscheidungsfähige Personen, das Schutz durch treuhänderische Pflichten und Aufsicht bieten soll und den Grundsatz der Subsidiarität wahrt.