Definition
Ein moderierter Konfliktlösungsprozess durch eine neutrale Mediatorin oder einen Mediator, der freiwillige Vereinbarungen der Beteiligten in familienrechtlichen Jugendhilfesachen (Unterbringung, Hilfen, Umgang, Fallpläne) anstrebt und zugleich die gerichtliche Entscheidungsbefugnis wahrt.
Prinzip
Prinzip
Vertrauliche, interessenorientierte Verhandlung zur Erarbeitung praktikabler, nachhaltiger Lösungen innerhalb des Abhängigkeits-/Jugendschutzsystems, mit Schwerpunkt auf Kindeswohl, Freiwilligkeit und Neutralität des Mediators.
Demonstration
Demonstration
Eine Mediatorin unterstützt Elternteil, Pflegeeltern und Jugendamt dabei, einen Besuchsterminplan und ein protokolliertes Konzept für betreute Übergaben zu vereinbaren, das dem Familiengericht als Vorschlag vorgelegt wird.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Durchführung von Mediation trotz erheblicher Machtungleichgewichte, andauernder häuslicher Gewalt oder akutem Gefährdungspotenzial, wodurch eine verletzliche Partei zu unsicheren Zugeständnissen gedrängt wird.
Konsequenz
Konsequenz
Kann Verfahrensdauer verkürzen, Compliance mit Fallplänen verbessern und kontextgerechte Vereinbarungen schaffen; das Gericht bleibt befugt, nicht sichere oder rechtswidrige Vereinbarungen abzulehnen.
Umkehrung
Umkehrung
Wird durch streitige Gerichtsverfahren ersetzt, wenn keine tragfähige Einigung möglich ist, die Parteien nicht in gutem Glauben verhandeln oder gesetzliche Vorgaben einen Vergleich ausschließen.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt für verhandelbare Aspekte in Jugendhilfefällen; ausgeschlossen sind strafrechtliche Klärungen, dringende Schutzanordnungen ohne Verhandlung und Angelegenheiten, in denen Vertraulichkeit gesetzlich untersagt ist.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Unterscheidet sich von allgemeiner Familienmediation dadurch, dass sie in staatliche Jugendhilferahmen eingebettet ist und obligatorische Schutzstandards sowie gerichtliche Aufsicht berücksichtigt.
Synthese
Synthese
Mediation in Abhängigkeitsverfahren ist ein vertrauliches, moderiertes Verhandlungsverfahren mit dem Ziel, freiwillige, wohlsorgensorientierte Vereinbarungen zu erzielen, die die gerichtliche Prüfung entlasten, ohne deren Schutzfunktion aufzuheben.