Definition
Eine gesetzliche oder politische Vorgabe, die Kinder- und Jugendhilfeträger verpflichtet, nach Verwandten zu suchen, diese in Betracht zu ziehen und einer Unterbringung bei Verwandten Priorität einzuräumen, wenn eine Fremdunterbringung erforderlich ist, vorbehaltlich Sicherheitsprüfungen und fallbezogener Ausnahmen.

Prinzip

Prinzip
Eine Vermutung zu institutional­isieren, dass Kinder am besten innerhalb familiärer Netzwerke verbleiben, um Kontinuität und Identität zu wahren, wobei diese Vermutung an dokumentierte Sicherheits‑ und Eignungsprüfungen geknüpft ist.

Demonstration

Demonstration
Eine Agenturrichtlinie schreibt eine dokumentierte Familienrecherche innerhalb von 72 Stunden vor und verlangt, dass Fallmanager verifizierte Verwandte für die Unterbringung vor nicht verwandten Pflegepersonen bevorzugen, sofern keine validierten Sicherheitsbedenken bestehen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Präferenz als absolut zu behandeln – Kinder bei Verwandten zu platzieren trotz klarer, bewerteter Gefährdungen – oder sie als bloße Formalität zu behandeln, indem keine aussagekräftige Recherche nach Verwandten vorgenommen wird.

Konsequenz

Konsequenz
Bei konsequenter Umsetzung erhöht die Präferenz Verwandtenunterbringungen, verkürzt Unterbrechungen familiärer Bindungen und erhält kulturelle Verbindungen; sie verlagert auch Praxis und Ressourcen der Agentur hin zu Unterstützung und zügigen Prüfungen für Verwandte.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil wäre ein Platzierungssystem, das Verwandte überhaupt nicht priorisiert und stattdessen sofort auf nicht verwandte Pflegefamilien oder Institutionen zurückgreift ohne Verwandtenrecherche.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt dort, wo Gesetz oder Richtlinie es vorschreibt; hebt keine sicherheitsbezogenen Ausschlüsse, elterlichen Einwände oder die Fälle auf, in denen kein geeigneter Verwandter gefunden wird. Umfang und Verbindlichkeit unterscheiden sich je nach Zuständigkeit.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen der vorgeschriebenen Priorisierung von Verwandten und der fallbezogenen Interessenabwägung, die mitunter eine nicht verwandte Unterbringung trotz Präferenz rechtfertigen kann.

Synthese

Synthese
Die Präferenz für Verwandtenunterbringung ist ein politischer Mechanismus, der Platzierungsentscheidungen zugunsten familiärer Bindungen verschiebt; sie wirkt jedoch als bedingte Vermutung: Die Präferenz gilt nur, wenn Prüfungen Sicherheit und Eignung bestätigen.