Definition
Eine gerichtliche Weisung, die eine bestimmte Person verpflichtet, einen festgelegten Abstand zu einer oder mehreren bezeichneten Personen oder Orten einzuhalten oder bestimmte Orte zu meiden, für einen angegebenen Zeitraum oder bis auf Weiteres.

Prinzip

Prinzip
Das Risiko körperlicher Schäden verringern, indem rechtlich durchsetzbare räumliche Trennung zwischen der beschränkten Person und den Schutzpersonen oder -orten geschaffen wird.

Demonstration

Demonstration
Das Gericht ordnet an, dass der Beschuldigte mindestens 300 Meter Abstand zum Wohnort der geschützten Person, zu deren Arbeitsplatz und zur Schule des Kindes für sechs Monate hält und sich nicht in der Nähe dieser Orte aufhält.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine zu weit gefasste geografische Sperre anordnen, die die beschränkte Person daran hindert, rechtmäßig öffentliche Orte zu erreichen, die für Arbeit oder Unterkunft notwendig sind, ohne Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit zu berücksichtigen.

Konsequenz

Konsequenz
Richtig ausgestaltete Annäherungsverbote können Begegnungen verhindern, die zu Gewalt führen könnten, und bieten den Behörden einen klaren Maßstab für Festnahme oder Sanktion bei Annäherung.

Umkehrung

Umkehrung
Eine Anordnung, die Nähe unter bestimmten, beaufsichtigten Umständen erlaubt (z. B. gerichtlich überwachte Besuche oder kontrollierte Übergaben), kehrt den absoluten Ausschluss des Annäherungsverbots um.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gibt Abstände, Orte oder Bedingungen vor; sie verbietet nicht automatisch elektronische Kontakte, es sei denn in Verbindung mit einem Kontaktverbot, und regelt nicht selbständig Eigentums‑ oder Sorgerechtsfragen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zum Kontaktverbot: Das Annäherungsverbot zielt auf physische Trennung, das Kontaktverbot auf Kommunikationsverbote; praktische Schutzwirkung erfordert oft die Kombination beider Maßnahmen.

Synthese

Synthese
Das Annäherungsverbot zwingt juristisch zur physischen Distanz gegenüber definierten Personen oder Orten, um unmittelbare Gefährdungen zu verringern; es wird häufig mit Kommunikationsverboten und Sorgerechtsregelungen abgestimmt.