Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die einer benannten Person verbietet, irgendeine Form direkter oder indirekter Kommunikation mit einer oder mehreren angegebenen Personen aufzunehmen oder zu empfangen, für eine bestimmte Zeit oder bis auf Weiteres.

Prinzip

Prinzip
Weitere Schäden verhindern, indem Kommunikation gesetzlich untersagt wird, die Belästigung, Einschüchterung oder die Wiederaufnahme von Missbrauch ermöglichen könnte.

Demonstration

Demonstration
Ein Richter ordnet an, dass ein mutmaßlicher Täter die benannte Schutzperson für zwölf Monate nach der Schutzanhörung weder anruft, per SMS schreibt, E‑Mails sendet, über soziale Medien kontaktiert noch Nachrichten über Dritte übermittelt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine Kontaktverbotsanordnung so auslegen, dass sie jegliche Kommunikation zwischen Eltern in Sorgeangelegenheiten unterbindet, ohne erlaubte Kanäle für notwendige oder dringende Mitteilungen festzulegen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei richtiger Erlassung und Durchsetzung verringert die Anordnung die Gelegenheiten zur Belästigung und schafft eine klare Grundlage für die Durchsetzung (Missachtung, Festnahme, Sanktionen) bei Verstößen.

Umkehrung

Umkehrung
Ein Regelungsmodell, das ausdrücklich Kommunikation unter definierten Bedingungen zulässt (zum Beispiel gerichtlich überwachte Übergaben oder auf Sorgeabsprachen beschränkte Kommunikation).

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für die ausdrücklich genannten Personen und Kommunikationsformen; sie verbietet nicht automatisch das Erscheinen an öffentlichen Orten, es sei denn, sie wird mit Distanz‑ oder Aufenthalt‑Verboten kombiniert, und sie ändert nicht zwangsläufig Sorgerechte oder Eigentumsrechte.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappt mit Annäherungs‑ oder Aufenthaltsverboten; die Spannung besteht darin, ob Schutz durch Untersagung von Kommunikation (Kontaktverbot) oder durch Untersagung von Nähe (Annäherungsverbot) erreicht wird.

Synthese

Synthese
Das Kontaktverbot ist ein gerichtliches Instrument, das Schutzpersonen benennt und der betroffenen Person jede direkte und indirekte Kommunikation untersagt, um Risiken zu mindern und eine klare Durchsetzungsgrundlage zu schaffen; es wird häufig mit weiteren Schutzmaßnahmen kombiniert.