Definition
Das konkrete Kalendarium, an dem der Wert eines Vermögenswerts, einer Unternehmensbeteiligung, einer Rentenleistung oder sonstigen Rechtsposition für Zwecke der vermögensrechtlichen Aufteilung im Familienrecht festgestellt wird.

Prinzip

Prinzip
Die Festlegung eines einheitlichen Stichtags stabilisiert Bewertungsgrößen (Bilanzen, Marktdaten, Erträge) und schafft eine gemeinsame Bezugsbasis für Parteien und Entscheidende.

Demonstration

Demonstration
Bei einer Scheidung legt das Gericht den Bewertungsstichtag etwa auf den Trennungszeitpunkt, den Einreichungs- oder den Verhandlungstag; ein Unternehmen wird dann zum Stichtag anhand zeitnaher Unterlagen und Marktvergleiche bewertet.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Nachträgliche Ereignisse (z. B. ein Verkauf nach dem Stichtag, ein späterer Markteinbruch oder Steueranpassungen) ohne vereinbarte oder angeordnete Neubewertung zur Änderung des Stichtagswerts heranzuziehen.

Konsequenz

Konsequenz
Schafft Planbarkeit für Aufteilungsberechnungen, unterstützt eine gerechte Verteilung und begrenzt Streitigkeiten durch Bezugnahme auf einen eindeutigen Zeitpunkt.

Umkehrung

Umkehrung
Eine kontinuierliche Bewertung oder die Verwendung mehrerer arbiträrer Daten, die Werte zugunsten einer Partei verändern.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für Bewertungsaufgaben im Rahmen der ehelichen Vermögensaufteilung; schließt die Wahl der Bewertungsmethode nicht aus und kann durch gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen abbedungen werden.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Steht in Spannung zu Begriffen wie 'Tag der Teilung' oder 'Anrechnungszeitpunkt', bei denen Rechtsansprüche statt Marktwerte maßgeblich sind; Konflikt zwischen historischer und zeitnaher Bemessung.

Synthese

Synthese
Der Bewertungsstichtag ist der rechtlich festgelegte Zeitpunkt, der alle Bewertungsfakten und -methoden verankert, um Vermögen und Rechte in einen Geldbetrag für familienrechtliche Aufteilungen umzusetzen.