Definition
Eine gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Abweichung von einem gesetzlichen oder empfohlenen Kindesunterhaltsleitlinienbetrag, die gewährt wird, wenn glaubwürdige Beweise zeigen, dass die Leitlinie im konkreten Fall ein ungerechtes, unpraktisches oder ungeeignetes Ergebnis liefern würde.

Prinzip

Prinzip
Leitlinien geben eine vermutete, vorhersehbare Grundlage für Unterhaltsfestsetzungen vor; Gerichte können abweichen, wenn besondere Umstände eine individuelle Gerechtigkeit oder den Schutz des Kindes erfordern und die Vorhersehbarkeit überwiegen müssen.

Demonstration

Demonstration
Ein Gericht mindert den Leitlinienbetrag, weil der Unterhaltspflichtige außergewöhnlich hohe Behandlungskosten für ein älteres Kind hat und die Standardformel das Kind ohne notwendige Versorgung lassen würde; belegt durch Rechnungen und Gutachten.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine Herabsetzung allein wegen angeblicher finanzieller Schwierigkeiten eines Elternteils ohne Nachweise oder aufgrund einer privaten Vereinbarung der Parteien ohne gerichtliche Billigung.

Konsequenz

Konsequenz
Bei sachgerechter Anwendung führt die Abweichung zu einer dem Kindeswohl und der Lebenswirklichkeit der Parteien angepassten Entscheidung, die durchsetzbare Verpflichtungen widerspiegelt.

Umkehrung

Umkehrung
Strikte Anwendung der Leitlinie ohne Berücksichtigung besonderer Umstände, was zu einheitlichen Ergebnissen, aber in Einzelfällen zu Unrecht führen kann.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur für Kindesunterhaltsberechnungen, die durch die jeweilige Leitlinie geregelt sind; ändert nicht die grundsätzliche Pflicht zur Kindesunterstützung und betrifft nur dann den Ehegattenunterhalt, wenn dies gesetzlich verknüpft ist.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen dem Ziel der Leitlinie, Vorhersehbarkeit und Verwaltungsvereinfachung zu schaffen, und dem Bedürfnis nach individueller Gerechtigkeit in Ausnahmefällen.

Synthese

Synthese
Die Abweichung ist der kontrollierte Ausnahmemechanismus, mit dem Gerichte Leitliniengleichheit mit faktischer Komplexität versöhnen: Leitlinie als Basis beibehalten, aber begründete Abweichungen zulassen, wenn sie das Kindeswohl sichern.