Definition
Ein freiwilliger Vertrag zwischen zwei Personen vor der Ehe, der Rechte und Pflichten in Bezug auf Vermögen, finanzielle Regelungen und manchmal nachehelichen Unterhalt für den Fall von Scheidung, Trennung oder Tod festlegt.
Prinzip
Prinzip
Eheverträge setzen die Parteienautonomie und Vorhersehbarkeit in ehelichen Vermögensverhältnissen um, unterliegen jedoch rechtlichen Beschränkungen: Vertragsfreiheit wird mit Anforderungen an Offenlegung, Freiwilligkeit, Fehlen von Betrug/Zwang und ordnungspolitischen Grenzen (insbesondere zum Kindesschutz) ausbalanciert.
Demonstration
Demonstration
Ein zukünftiger Ehegatte, der ein Unternehmen besitzt, und der andere Partner vereinbaren schriftlich vor der Hochzeit, dass das Unternehmen als getrenntes Vermögen verbleibt, bestimmte vorbestehende Vermögenswerte ausgeschlossen werden und der nacheheliche Unterhalt im Scheidungsfall begrenzt wird.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Ein Ehevertrag darf nicht verwendet werden, um späteres Sorgerecht zu regeln oder einem Ehegatten alle gesetzlichen Schutzrechte ohne ausreichende Offenlegung oder Einwilligung zu entziehen; oder man hält einen nicht unterzeichneten Entwurf für durchsetzbar.
Konsequenz
Konsequenz
Ist der Ehevertrag wirksam, kann er Unsicherheiten verringern, das vor der Ehe erworbene Vermögen schützen, finanzielle Erwartungen klären und Scheidungsverfahren vereinfachen; unwirksame Eheverträge können aufgehoben werden, sodass die gesetzlichen Vermögens- und Unterhaltsregelungen gelten.
Umkehrung
Umkehrung
Die gesetzlichen Güterstände und Unterhaltsregelungen, die ohne wirksamen Ehevertrag gelten und durch Recht statt Vertrag bestimmt werden.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt für Personen, die die Ehe planen, und betrifft nur solche Angelegenheiten, die vertraglich wirksam geregelt werden können; bestimmte gesetzliche Ansprüche, etwa kindbezogene Unterhaltsansprüche, sind je nach Rechtsordnung häufig nicht abdingbar.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zwischen vertraglicher Freiheit — die maßgeschneiderte Regelungen erlaubt — und familienrechtlich schützenden Normen, die die Privatisierung gewisser Rechte einschränken (vor allem zum Schutz von Kindern oder in ungleichen Verhandlungssituationen).
Synthese
Synthese
Der Ehevertrag ist ein vor der Ehe geschlossener Vertrag, der finanzielle Beziehungen durch dokumentierte Zuordnungen und Verzichtsregelungen lenkt und bei hinreichender Aufklärung, Freiwilligkeit und rechtlicher Zulässigkeit durchsetzbar ist.