Definition
Eine Person, die in gutem Glauben zusammenlebt oder heiratet, weil sie vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine rechtlich gültige Ehe besteht, und die trotz eines später festgestellten Mangels, der die Ehe für nichtig oder anfechtbar macht, bestimmte rechtliche Schutzrechte erhält.

Prinzip

Prinzip
Schutz der berechtigten Erwartungen und wirtschaftlichen Interessen einer Partei, die in gutem Glauben eine eheliche Verbindung eingegangen ist, wenn formale Mängel, Verfahrensfehler oder unbekannte Ehehindernisse die Rechtsgültigkeit untergraben.

Demonstration

Demonstration
Eine Person heiratet standesamtlich, ohne zu wissen, dass der Partner noch nicht rechtswirksam geschieden ist; wird die frühere Ehe entdeckt und die neue Ehe für nichtig erklärt, erhält die als putativ geltende Person vorläufigen Unterhalt und einen Anteil an während der Ehe erworbenen Vermögenswerten.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Geltendmachung des Putative-Ehegatten-Status, obwohl man den rechtlichen Mangel bewusst kannte, oder die Nutzung der Doktrin, um Rechte gegen eine Person geltend zu machen, die nie als Ehepartner auftrat.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Anerkennung können Ansprüche auf Unterhalt, eine gerechte Verteilung des während der putativen Ehe erworbenen Vermögens und elterliche Vermutungen entstehen; sie bewirkt jedoch nicht in allen Bereichen die nachträgliche Anerkennung aller Wirkungen einer gültigen Ehe.

Umkehrung

Umkehrung
Im Gegensatz dazu hat ein rechtlich anerkannter Ehegatte den vollen Ehestand von Beginn einer gültigen Ehe an; entfällt der putative Status, entfallen die besonderen Schutzrechte, ohne dass notwendigerweise Sanktionen für frühere Vertrauenstatbestände folgen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur, wenn eine Ehe wegen Mängeln (z. B. Verfahrensfehler, nicht offengelegte frühere Ehe, fehlende Geschäftsfähigkeit) nichtig oder anfechtbar ist und der Anspruchsteller gutgläubig gehandelt hat; umfasst in der Regel nicht solche, die vom Mangel wussten, oder Personen ohne eheliche Beziehung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Unterscheidet sich vom Konzept des faktischen (common-law) Ehepartners, das auf Cohabitation oder Partnerschaft basiert; beim putativen Ehegatten steht der gutgläubige Glaube an eine formelle Ehe im Vordergrund.

Synthese

Synthese
Der putative Ehegatte ist eine ausgleichende Rechtsfigur, die formale Anforderungen mit billigkeitsrechtlichem Schutz verbindet: Sie schützt die berechtigten Erwartungen einesjenigen, der vernünftigerweise von einer gültigen Ehe ausging, bis diese Annahme durch einen rechtlichen Mangel widerlegt wird.