 ##  [Aufhebung des Urteils (Familie)](/de/node/42488) 

 Definition

Ein prozessuales Begehren im Familiengericht, mit dem eine Partei die Aufhebung, Außerkraftsetzung oder anderweitige Abhilfe gegen ein bereits erlassenes Urteil begehrt, etwa wegen Irrtums, entschuldbarer Nachlässigkeit, Betrugs, neu entdeckter Beweise oder Nichtigkeit.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Gerichte gewähren Aufhebung des Urteils nur, wenn gesetzliche oder billigkeitsrechtliche Voraussetzungen vorliegen und der Antrag einen grundlegenden Mangel im ursprünglichen Verfahren anspricht statt eines bloßen Neuerörterns des Sachverhalts.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Beispiel: Nach einem Sorgerechtsurteil stellt ein Elternteil einen Antrag auf Aufhebung, weil die Gegenpartei medizinische Unterlagen verschwiegen hat, die das Sorgerechtsurteil wesentlich beeinflusst hätten.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Den Antrag zur Wiederaufnahme von bereits entschiedenen Tatsachenfragen verwenden oder zur Verzögerung der Rechtsdurchsetzung, obwohl kein anerkannter rechtlicher Grund gegeben ist oder Fristen überschritten wurden.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Bei Gewährung kann das ursprüngliche Urteil aufgehoben oder wiedereröffnet werden, was zu einer neuen Verhandlung, geänderter Abhilfe oder anderen Korrekturmaßnahmen führt; bei Ablehnung bleibt das Urteil bindend.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Die Ablehnung belässt das Urteil in Kraft; im Gegensatz dazu verändert eine Änderung (Modification) zukünftige Regelungen, ohne die Gültigkeit des Urteils grundlegend anzufechten.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Gilt für endgültige familiengerichtliche Urteile und Anordnungen, schließt jedoch reguläre Rechtsmittel, kollaterale Angriffe ohne anerkannte Gründe, gesetzlich verfristete Anträge und Anträge aus, die besser als Abänderung oder Zwangsvollstreckung gestellt werden.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Wird oft mit Anträgen auf erneute Entscheidung, Berufung oder Änderung verwechselt; der Unterschied liegt darin, ob die Maßnahme die Gültigkeit des Urteils angreift oder lediglich zukünftige Regelungen ändert.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Die Aufhebung des Urteils ist ein statutarisches und billigkeitsrechtliches Rechtsmittel im Familienrecht, das dazu dient, erhebliche Verfahrens- oder Sachmängel eines endgültigen Urteils zu korrigieren, indem es dieses aufhebt oder wiedereröffnet, wenn enge rechtliche Voraussetzungen oder erhebliche Billigkeitsgründe vorliegen.