 ##  [Goodwill (Unternehmensbewertung)](/de/node/42174) 

 Definition

Der immaterielle Mehrwert eines Unternehmens über den beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte hinaus, der Reputation, Kundenbeziehungen, erwartete zukünftige Erträge und sonstige nicht identifizierbare immaterielle Werte repräsentiert; im Scheidungsrecht ist die Zuordnung zwischen persönlichem und Unternehmens‑Goodwill entscheidend.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Goodwill besteht, wenn ein Unternehmen Erträge über die identifizierbaren Vermögenswerte hinaus erwirtschaftet; er wird durch Methoden bewertet, die wirtschaftliche Erträge den immateriellen Faktoren zuordnen. Die Aufteilung in der Scheidung hängt davon ab, ob der Goodwill während der Ehe erworben und somit ehelich ist oder persönlich und nicht übertragbar.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Ein Arzt hat während der Ehe einen Patientenstamm aufgebaut: ein Gutachter trennt den auf die übertragbare Kundenliste entfallenden Unternehmens‑Goodwill vom persönlichen Renommee des Arztes (persönlicher Goodwill), um den teilbaren Anteil zu bestimmen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Alle Einkommenssteigerungen pauschal als Unternehmens‑Goodwill zu behandeln, ohne persönliche Berufsruflichkeit zu unterscheiden, oder künftige Erträge doppelt auszuweisen – einmal als Aktivposten, einmal als Goodwill.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Bei korrekter Identifikation und Bewertung kann Goodwill in das eheliche Vermögen einbezogen und geteilt oder ausgeglichen werden, was den Ausgleichsanspruch und die künftigen Einkommenschancen der Parteien beeinflusst.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Annahme, dass kein Goodwill vorhanden sei und die Aufteilung nur auf materielle Vermögenswerte und vertragliche immaterielle Werte zu beschränken, was die während der Ehe geschaffene wirtschaftliche Substanz unterschätzt.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Betrifft immaterielle Unternehmenswerte über die identifizierbaren Vermögenswerte hinaus; das Recht kann Goodwill vom Ausgleich ausschließen oder persönlichen Goodwill als nicht ehelich ansehen. Nicht übertragbare Fähigkeiten, die nicht kommerzialisiert werden können, sind in der Regel ausgeschlossen.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Die Spannung zwischen 'Unternehmens‑Goodwill' (übertragbar, dem Unternehmen zugeordnet) und 'persönlichem Goodwill' (an die Person gebunden) erzeugt Streit über die Teilbarkeit im Familienrecht.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Goodwill in der Unternehmensbewertung ist der nicht identifizierbare Wert künftiger wirtschaftlicher Vorteile; seine rechtliche und praktische Teilbarkeit im Scheidungsfall erfordert eine sorgfältige Trennung von Unternehmens‑ und persönlichen Komponenten sowie Beachtung der anwendbaren Rechtsnormen.